Allgemeine Grundlagen

Systemgrundlagen

Die Gewinnung von Energie aus Biomasse wird in jüngerer Vergangenheit häufig mit den Themen Flächenkonkurrenz, steigende Rohstoffpreise und Regenwaldabholzung in Verbindung gebracht. Auf den internationalen Agrar- und Bioenergiemärkten fehlte bisher jegliche Kennzeichnung, ob Nahrungsmittel, flüssige Biomasse oder Biokraftstoffe nachhaltig produziert wurden. Die Nachfrager haben deshalb keine Möglichkeit, zwischen nachhaltigen und nicht-nachhaltigen Erzeugnissen wählen zu können. Nur der Preis, aber nicht die Qualität des Produktes entscheidet über seinen Erfolg. Die Märkte bieten damit keinerlei Anreize für nachhaltig wirtschaftende Landwirte und Bioenergieproduzenten.

Als Reaktion darauf wurden Initiativen gestartet, die zu einer Differenzierung der zur Energieerzeugung verwendeten Biomasse führen, um unerwünschte ökologische und soziale Effekte zu vermeiden, die mit der Ausweitung der Biomasseproduktion in den verschiedenen Regionen der Welt einhergehen. Zertifizierung ist ein Instrument, um in Märkten nachhaltige Produkte von nicht-nachhaltigen zu unterscheiden. Nachfrager können sich damit bewusst für Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparung entscheiden. Eine Zertifizierung stärkt somit verantwortliche Anbaubetriebe und verringert die Gefahr schädlicher Irrwege.

ISCC ist ein solches Zertifizierungssystem, das eine Unterscheidung von nachhaltigen und nicht-nachhaltigen Produkten erlaubt, inkl. der Zuordnung von Treibhausgasemissionen auf den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungsketten.

Download des Dokuments:

ISCC_EU_201_System_Basics_2.3.pdf (865KB)

Nachhaltigkeitsanforderungen - Anforderungen an die Herstellung von Biomasse (Pflanzenanbau)

Die Nutzung von Biomasse ist im Rahmen eines nachhaltigen Wirtschaftens nur vertretbar, wenn eine nachhaltige, umwelt- und sozialverträgliche Produktion der Biomasse gewährleistet ist. Hierfür ist z. B. der Schutz bestimmter Flächen und die Einhaltung verschiedener Umwelt- und Sozialstandards unabdingbar.

Der vorliegende Standard für nachhaltige Bewirtschaftung mit seinen sechs Prinzipien und den jeweils dazugehörigen Kriterien zielt nicht nur auf die Verhinderung ökologischer Fehlentwicklungen ab, sondern auch auf die Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen und Schutz von Gesundheit der Beschäftigten im Pflanzenanbau. Die Kriterien sind dabei in „Major Musts“ und „Minor Musts“ aufgeteilt (s. Anhang 1). Für ein erfolgreiches Audit müssen alle Major Musts erfüllt werden. Von den Minor Musts müssen gleichzeitig mindestens 60% erfüllt werden.

Die hier niedergelegten Standards können bei Bedarf durch Nationale oder Regionale Initiativen (Nationale oder Regionale Technische Arbeitsgruppen) durch eine Spezifikation an die örtlichen Verhältnisse angepasst werden. Hierfür sind die Regelungen in den Dokumenten ISCC 102 Nationale und Regionale Initiativen zu berücksichtigen.

ISCC_EU_202_Sustainability_Requirements-Requirements_for_theProduction_of_Biomasse_2.3.pdf (622KB)

Was beinhaltet die ISCC-Zertifizierung einer Raffinerie?

Gemäß der Erneuerbaren Energien Richtlinie (EU RED) muss bei der Produktion von Biokraftstoff und flüssiger Biomasse jede Stufe der Wertschöpfungskette zertifiziert werden.

Wenn ein Unternehmen eine Raffinerie nach den ISCC-Kriterien zertifizieren lässt, bedeutet das, dass diese spezielle Anlage alle Voraussetzungen erfüllt, um nachhaltige Biomasse zu verarbeiten.
Ohne nachhaltige, zertifizierte Rohstoffe (wie Rapsöl, Zuckerrohr oder Palmöl) kann die Raffinerie keine nachhaltige Ware produzieren und verkaufen. Die tatsächlich in einer Raffinerie verarbeitete zertifizierte Menge kann demnach Null oder 100 Prozent der Anlagenkapazität betragen. Je nachdem, wie viel zertifiziertes Rohöl eingekauft wurde.

Für eine ISCC Zertifizierung muss eine Raffinerie auch die Kriterien der Rückverfolgbarkeit erfüllen. Die Rückverfolgbarkeit ist dann gewährleistet, wenn die Raffinerie Rohstoffe von einem Lieferanten bezieht, der ebenfalls ISCC zertifiziert ist. Der Lieferant dokumentiert in seinen Lieferpapieren alle hierzu notwendigen Angaben. Damit wird die Rückverfolgbarkeit von zertifizierten Rohstoffen auch für sehr komplexe Lieferketten gewährleistet. Damit nicht mehr zertifizierte Produkte verkauft werden als von Lieferanten bezogen wurden, muss in einer zertifizierten Raffinerie klar nachvollziehbar sein muss, welche Menge an zertifizierten Rohstoffen gekauft und verarbeitet wurden und wohin welche Mengen weitergegeben wurden (Massenbilanzierung).

Außerdem wird beim Audit ermittelt, wie viele Treibhausgasemissionen beim Verarbeitungsprozess in der Raffinerie anfallen. Je nach Art der Stromversorgung, der Wärmeerzeugung oder des Kraftstoffeinsatzes werden unterschiedliche Emissionen verursacht, die in die Treibhausgasbilanz der jeweiligen Biomasse mit einfließen. Denn für die Nachhaltigkeitsverordnung muss nachgewiesen werden, dass beim Einsatz von Bioenergie mindestens 35% weniger Treibhausgase freigesetzt wurden als bei fossilen Energieträgern. Dazu gehören auch die in der Raffinerie anfallenden Emissionen.

Alle o.g. Anforderungen werden jährlich durch unabhängige Auditoren überprüft.