Can excess electricity be given a credit for when it was not produced in a cogeneration plant?

According to Appendix 1, No. 1, and 16-BioSt-NachV only excess electricity from combined heat and power stations can be taken in deductions.

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How are credits for excess electricity calculated?

Es besteht eine KWK-Anlage, die mehrere industrielle Anlagen an einem Standort versorgt. Eine davon ist eine Ölmühle, die anderen haben nichts mit der Lieferkette zu tun. Die KWK-Anlage exportiert überschüssigen elektrischen Strom. Wie werden mögliche Gutschriften für die zu zertifizierende Anlage berechnet?

Die Antwort ergibt sich aus Anlage 1 Nr. 16 BioSt-NachV. Als Einsparung in Abzug gebracht werde kann die Differenz an Emissionen, die im Verhältnis zu Strom aus Brennstoffherstellungssystemen mit KWK, die als Brennstoff andere Nebenerzeugnisse als Ernterückstände einsetzen, nicht entstehen. Die Größe der KWK-Anlage muss der Mindestgröße entsprechen, die erforderlich ist, um die für die Herstellung des flüssigen Brennstoffs benötigte Wärme zu liefern. Wird die Größe nicht erreicht, kann eine Einsparung nicht in Abzug gebracht werden.

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