Häufige Fragen - FAQ - zu ISCC und zur Zertifizierung nachhaltiger Bioenergie

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Über Zertifizierung

Wofür wird eine ISCC-Zertifizierung benötigt?
Die EU hat 2009 in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (2009/28/EG) Anforderungen für die nachhaltige Produktion von Biomasse (flüssige Biomasse und Biokraftstoffe) festgelegt. Deutschland hat diese EU-Richtlinie bereits in der nationalen Gesetzgebung (in der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung) umgesetzt. Demnach müssen Unternehmen, die eine Vergütung im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) oder eine Anrechnung auf die Biokraftstoffquote erreichen wollen, ab dem 01.01.2011 nachweisen, dass ihre Rohstoffe gemäß der Nachhaltigkeitsverordnungen produziert wurden. ISCC setzt diese gesetzlichen Anforderungen auf allen Stufen des Produktionsprozesses um.
Was sollen die Nachhaltigkeitsverordnungen verändern?
Mit den Nachhaltigkeitsverordnungen wird der Versuch gestartet, einen Massenmarkt wie den Biomasse- und Energiesektor nachhaltiger zu gestalten. Änderungen in derartigen Massenmärkten können große Auswirkung für die Umwelt haben. Deswegen ist die Zertifizierung und Unterscheidung von nachhaltiger und nicht nachhaltiger Ware so wichtig. Während im Bio- und Fairtradesegment (als Premiummarkt) bestenfalls genau nachvollziehbar ist, woher beispielsweise das einzelne Weizenkorn im Brot kommt, funktionierte der Energiesektor bisher anders. Woher der Rapssamen oder die Sojabohne kam, die am Ende im Tank landete, war durch die komplexen Lieferketten kaum oder gar nicht nachvollziehbar. Durch die Nachhaltigkeitsanforderungen soll sich das ändern. Da jede einzelne Schnittstelle der Wertschöpfungskette zertifiziert sein muss und mit einem Massenbilanzierungssystem arbeitet, kann – von Stufe zu Stufe - nachvollzogen werden, woher die nachhaltige, zertifizierte Biomasse kommt. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden außerdem die Treibhausgasemissionen bilanziert. Dies ermöglicht eine fundierte Aussage über die tatsächliche Klimafreundlichkeit einzelner Produkte. So müssen nach der EU-Richtlinie durch die zertifizierte Bioenergie im Gegensatz zu fossilen Energien mindestens 35 Prozent Treibhausgasemissionen vermieden werden. Ab 2017 steigt die Prozentzahl auf mindestens 50 % und ab 2018 dann auf mindestens 60 Prozent. Die Zertifizierung kann damit maßgeblich zu mehr Umwelt- und Klimaschutz beitragen.
Was macht ISCC genau?
ISCC ist weltweit das erste staatlich anerkannte Zertifizierungssystem, das übergreifend für alle Agrarrohstoffe angewendet werden kann. Das ISCC System dokumentiert den Weg der nachhaltigen Bioenergie über eine Massenbilanzierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Acker über die Lager, die Ölmühle, Raffinerie und Biokraftstoffproduktion bis hin zur Mineralölgesellschaft, dem Blockheizkraftwerk oder anderen Endabnehmern. ISCC beschreibt die Regeln und Verfahren der Zertifizierung für Biomasse und Bioenergie im Kraftstoff- und Strombereich, die auf Treibhausgasreduzierung, nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen und Schutz des natürlichen Lebensraumes ausgerichtet sind. Die Zertifizierungen selbst werden von unabhängigen, von der BLE anerkannten und mit ISCC kooperierenden Zertifizierungsstellen durchgeführt. Die Audits erfolgen auf der Grundlage von Verfahrensanweisungen und Checklisten, die ISCC entwickelt hat.
Was versteht man unter Biomasse?
Unter Biomasse sind generell alle Arten von Pflanzen, die auch speziell zur Energiegewinnung angebaut werden können, sowie pflanzliche und tierische Reststoffe zu verstehen. In den einzelnen Nachhaltigkeitsregelungen wird jeweils ein wenig unterschiedlich definiert, welche Stoffe genau als Biomasse gelten. Die EU-Richtlinie versteht unter Biomasse „den biologisch abbaubaren Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur sowie den biologisch abbaubaren Teil von Abfällen aus Industrie und Haushalten.“ In der Biomasseverordnung (auf die sich die zwei deutschen Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen beziehen) wird klargestellt, was dort nicht als Biomasse anerkannte Stoffe sind, zum Beispiel fossile Brennstoffe, Hafenschlick oder Torf, um nur einige zu nennen. (mehr Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Verordnungen auf der BMU-Website) weiter
Welche Pflanzen werden zur Energiegewinnung angebaut und von ISCC zertifiziert?
ISCC kann für jede Form der Biomasse angewendet werden. Zu den klassischen Anbaupflanzen zur Energiegewinnung gehören Raps, Weizen, Roggen, Zuckerrübe, Zuckerrohr, Mais, Soja oder Palmöl.
Brauchen nur in Deutschland angebaute Pflanzen ein Nachhaltigkeits-Zertifikat?
Nein, es müssen alle Pflanzen bzw. Rohstoffe, die auf dem deutschen Markt als nachhaltig verkauft werden, eine Zertifizierung haben. Auch die Rohstoffe, die im Ausland angebaut werden, wie beispielsweise Palmöl oder Soja.
Welche Kriterien liegen einer ISCC-Zertifizierung zugrunde?
Die ISCC Zertifizierung umfasst sowohl ökologische als auch soziale Aspekte bei der Herstellung von Biomasse. ISCC zertifizierte Biomasse darf nicht in artenreichen Gebieten, kohlenstoffreichen Böden oder Torfmooren gewonnen werden. Auch Gebiete mit hohem Naturschutzwert sind ausgenommen. Die Biomasse muss auf umweltbewusste Weise produziert werden, das beinhaltet den Schutz von Boden, Wasser und Luft sowie die Anwendung einer guten Agrarpraxis. Sichere Arbeitsbedingungen durch Schulung und Ausbildung, Verwendung von Schutzkleidung und angemessene und schnelle Hilfeleistung bei Unfällen müssen gewährleistet sein. Die Erzeugung der Biomasse darf nicht gegen Menschenrechte, Arbeitsrecht oder Landnutzungsrecht verstoßen. Die Produktionsweise muss außerdem verantwortungsbewusste Arbeitsbedingungen, Gesundheit, Sicherheit und Wohlstand der Arbeitskräfte fördern. Die Erzeugung von Biomasse muss im Einklang mit der regionalen und nationalen Gesetzgebung stehen und den maßgeblichen internationalen Verträgen entsprechen. (Alle Details zu den Prinzipien finden Sie in Dokument ISCC 202.) weiter
Die EU-Richtlinie beinhaltet keine sozialen Kriterien. Wieso werden diese bei ISCC verlangt?
ISCC hat bereits in seiner Entwicklungsphase mit verschiedenen Interessensgruppen darunter auch Nichtregierungsorganisation zusammen gearbeitet. ISCC versteht unter Nachhaltigkeit etwas Ganzheitliches und Zukunftsfähiges. Wir betrachten ein Projekt oder eine Produktion als nachhaltig, wenn sie ökologisch verträglich, sozial ausgewogen und ökonomisch tragfähig ist. Deswegen werden bei einer ISCC-Zertifizierung auch soziale Kriterien geprüft.
Seit wann gibt es ISCC?
ISCC wurde in einer zweijährigen Pilotphase getestet und am 18.01.2010 als erstes Zertifizierungssystem nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorläufig und am 20.07.2010 endgültig anerkannt. Damit läuft ISCC seit Anfang 2010 im Regelbetrieb.
Wie viele Zertifikate hat ISCC bereits ausgestellt?
ISCC hat über 200 Zertifikate ausgestellt (Stand Februar 2011). Die stets aktuelle Zahl wird auf der ISCC Homepage im Bereich Zertifikate veröffentlicht. Dort sind auch alle zertifizierten Unternehmen namentlich aufgelistet.
Muss die gesamte Wertschöpfungskette von ISCC zertifiziert werden?
Gemäß der EU RED muss die Rückverfolgbarkeit der zertifizierten Rohstoffe über die gesamte Lieferkette gewährleistet sein und damit auch jede Stufe der Wertschöpfungskette zertifiziert werden. Die Zertifizierung der einzelnen Schnittstellen kann zurzeit entweder nach ISCC oder anderen anerkannten Systemen erfolgen.
Wie kann eine Pflanzenölraffinerie ein Nachhaltigkeitszertifikat erhalten, wenn sie gar keine nachhaltigen Rohstoffe verarbeitet?
Ohne nachhaltige Rohstoffe kann eine Raffinerie keine nachhaltige Ware produzieren. Für eine Raffinerie bedeutet eine ISCC-Zertifizierung, dass sie die Voraussetzungen für die Verarbeitung von nachhaltiger Ware und die Kriterien der Rückverfolgbarkeit erfüllt. Das Zertifikat bedeutet aber nicht per se, dass die von dem Unternehmen verkaufte Ware nachhaltig ist. Die Rückverfolgbarkeit der zertifizierten Rohstoffe muss gemäß der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie über die gesamten, meist sehr komplexen Lieferketten gewährleistet sein, d.h. zum Beispiel, dass klar nachvollziehbar sein muss, welche Menge an zertifizierten Rohstoffen die Raffinerie kauft und verarbeitet und wohin sie diese Menge weitergibt (Massenbilanzierung).
Warum kann eine Zertifizierung auch zuerst bei der Raffinerie erfolgen und nicht bei der Plantage oder dem landwirtschaftlichen Betrieb, die wohl den größten Einfluss auf Nachhaltigkeit und die Treibhausgas-Bilanz haben?
Bei der Herstellung von Biokraftstoff für den Tank oder flüssiger Biomasse für die Stromproduktion müssen die Nachhaltigkeitsanforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungsketten eingehalten werden – angefangen beim Acker über die Ölmühle, die Raffinerie bis hin zum fertigen Produkt. Jede Stufe der Wertschöpfungskette muss zertifiziert werden, damit am Ende der Kette nachgewiesen werden kann, dass beim Einsatz der Bioenergie mindestens 35% weniger Treibhausgase freigesetzt wurden als bei der Verwendung von fossilen Energieträgern. Eine zertifizierte Raffinerie ist auf zertifizierte Rohstoffe angewiesen. Egal wer sich zuerst zertifizieren lässt, alle Stufen des Prozesses sind in dem System aufeinander angewiesen. Am Ende der Lieferkette kann nur eine positive Bilanz entstehen, wenn auch der Anbau nachhaltig erfolgte.
Welche Werte liegen bei der Berechnung der THG-Bilanz zugrunde?
Jedes Unternehmen der Wertschöpfungskette muss eine Treibhausgasbilanzierung erstellen. Je nach Art des Unternehmens werden dabei verschiedene Werte in die Rechnung mit einbezogen. Bei einer Plantage werden die Emissionen aus Anbau, Ernte und Bearbeitung des Rohstoffs berechnet. Dazu gehören auch die Verwendung von Düngemitteln, Diesel und andere Inputs wie Elektrizität. Bei einer Konversionsanlage fließen alle Emissionen aus der Strom- und Wärmeproduktion, aus der Verwendung von Hilfs- und Betriebsstoffen und aus Abfällen in die Berechnung mit ein. Den Berechnungen für die einzelnen Elemente in der Lieferkette liegen einfache Formeln zugrunde, die auf der in der EU Direktive vorgegebenen Berechnungsmethodik basieren und auf der ISCC-Website (ISCC Dokument 205) zu finden sind. Am Ende der Lieferkette muss nachgewiesen werden können, dass beim Einsatz der Bioenergie im Transportsektor oder zur Elektrizitätsproduktion mindestens 35% weniger Treibhausgase freigesetzt wurden als bei der Verwendung von fossilen Energieträgern. Für die konkrete Prozentzahl am Ende der Kette sind die Inputwerte in der gesamten Produktionskette entscheidend, die je nach Herkunft, Rohstoff und Produktionsweise stark schwanken können. weiter
Kann einem Unternehmen das ISCC-Zertifikat auch wieder entzogen werden?
Ja. Jedem zertifizierten Unternehmen kann das Zertifikat bei Verstößen gegen die ISCC Kriterien wieder entzogen werden. (mehr dazu finden Sie in den Systemgrundlagen, Dokument 201, 4.3.4.5, S.15) Als zusätzliche Kontrollfunktion hat ISCC ein Integritätsprogramm, das eine unabhängige Kontrolle der Zertifizierungsstellen sowie des ISCC Zertifizierungsprozesses ermöglicht. Unabhängige Prüfer können die mit ISCC kooperierenden Zertifizierungsstellen anhand einer Dokumenten-Kontrolle in der Geschäftsstelle des Zertifizierers überprüfen oder ein bereits zertifiziertes Unternehmen vor Ort nochmals kontrollieren. Wenn bei diesen Nachkontrollen Abweichungen oder Fehler auftauchen, greifen – je nach Schwere der Fehler – verschiedene Sanktionen bis hin zum Ausschluss der Zertifizierungsstelle.
Wenn jemand berechtigte Zweifel daran hat, dass die Zertifizierung zu Recht erteilt wurde, an wen kann er sich in dem Fall wenden? Gibt es eine Art Beschwerdestelle bei ISCC?
Ja, jeder, der Zweifel hat, soll sich bitte unbedingt an die ISCC Geschäftsführung wenden, per Email, postalisch oder telefonisch.

Zertifizierungsstellen

Eine Zertifizierungsstelle im außereuropäischen Ausland (z.B. Malaysia) gründet eine Tochtergesellschaft in Deutschland für die Zertifizierung nach ISCC in Malaysia. Die im Antrag auf Zulassung genannten z.B. 10 Auditoren haben ihren Arbeitsplatz alle in Malaysia. Die deutsche Tochtergesellschaft verfügt über keinen Auditor, nur über eine Managementfunktion. Ist eine Zulassung möglich?
Dies ist möglich, sofern durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen sichergestellt ist, dass die Auditoren dem deutschen Unternehmen weisungsgebunden sind.
Müssen die Zertifikate im o.g. Fall durch die deutsche Tochter ausgestellt werden?
Die Zertifikate müssen von der anerkannten Stelle ausgestellt werden, d.h. im Fall eines rechtlich selbständigen deutschen Unternehmens von diesem.
Kann im o.g. Fall ein Kooperationspartner in Deutschland die Funktion der Tochtergesellschaft übernehmen, wenn es diesbezüglich klare vertragliche Rahmenbedingungen gibt?
Dies ist möglich, wenn der deutsche Kooperationspartner als Zertifizierungsstelle anerkannt wurde.

Selbsterklärung der landwirtschaftlichen Betriebe

Landwirte im europäischen Ausland möchten keine Selbsterklärung unterschreiben, die sich auf deutsches Recht bezieht. Kann eine Selbsterklärung mit Bezug auf europäisches und jeweils nationales Recht erstellt werden?
Wenn der Landwirt seine Biomasse in Deutschland vermarkten möchte, muss er das deutsche Recht (Nachhaltigkeitsverordnungen) erfüllen. Ob eine vom bereits veröffentlichten Muster abweichende Selbsterklärung den Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen entspricht, wird anhand des konkreten Einzelfalls zu beurteilen sein.

Rückverfolgbarkeit und Massenbilanzierung

Muss ein deutscher Nachhaltigkeitsnachweis bzw. Nachhaltigkeits-Teilnachweis auch von anderen Mitgliedsländern anerkannt werden?
Wie die gegenseitige Anerkennung nachhaltig erzeugter Biomasse zwischen einzelnen mitgliedstaatlichen Systemen erfolgen wird, kann ohne Kenntnis der Umsetzung in anderen Mitgliedstaaten noch nicht beurteilt werden.
Kann die Massenbilanz für mehrere Lagerhäuser zentral geführt werden?
Dies ist möglich, solange die individuelle Massenbilanz für ein Lagerhaus auch vor Ort verfügbar und überprüfbar ist.
Können positive Kredits bei der Massenbilanz auf die nächste Periode übertragen werden?
Am Ende eines Abrechnungszeitraums vorhandene nachhaltige Biomasse wird in die nächste Abrechnungsperiode übertragen. Käme es zu einem negativen Saldo, müssten Sanktionen wie z.B. die Aberkennung des Zertifikats greifen.
Was ist zu machen, wenn ein Unternehmen sich unbeabsichtigt bei der Massenbilanz verrechnet hat?
Hier muss das System geeignete Sanktionen vorsehen. Da es sich um einen Fehler handelt, ist die Anzeige bei der Zertifizierungsstelle, welche den festgestellten Fehler umgehend an die BLE zu melden hat, erforderlich. Sanktionen sollten sich an Schwere und Auswirkungen des Fehlers orientieren. Ein Sanktionskatalog ist für die endgültige Anerkennung eines Zertifizierungssystems erforderlich.
Kann sich ein Lagerhaus, welches für mehrere Kunden im Auftrag nachhaltige Produkte einlagert und ausliefert, nur für einen Kunden zertifiziert werden?
Dies hängt wesentlich von der Vertragsgestaltung zwischen Kunde und Lagerhalter ab. Lässt sich das Lager zertifizieren, erhält es ein Zertifikat, unabhängig von der Anzahl seiner Kunden.
Kann ein Unternehmen eine eigene Massenbilanzdatenbank für ihre Lagerhäuser führen, die nachhaltige Produkte (nach der letzten Schnittstelle) einlagern?
Dies ist möglich, wenn diese Datenbank von der BLE anerkannt wurde.
Kann einer „Zentrale“, welche z.B. mehrere Konversionsfabriken (unterschiedliche Standorte) steuert, ein Zertifikat ausgestellt werden?
Nein, das Zertifikat ist Betriebsstätten-gebunden, jede der Fabriken bekommt ein Zertifikat, die Zentrale erhält kein Zertifikat.

THG-Emissionsberechnung

Kann es für überschüssigen elektrischen Strom auch dann eine Gutschrift geben, wenn dieser nicht in einer KWK-Anlage produziert wurde?
Nach Anlage 1 Nr. 1 und 16 BioSt-NachV kann nur überschüssiger Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung in Abzug gebracht werden.
Es besteht eine KWK-Anlage, die mehrere industrielle Anlagen an einem Standort versorgt. Eine davon ist eine Ölmühle, die anderen haben nichts mit der Lieferkette zu tun. Die KWK-Anlage exportiert überschüssigen elektrischen Strom. Wie werden mögliche Gutschriften für die zu zertifizierende Anlage berechnet?
Die Antwort ergibt sich aus Anlage 1 Nr. 16 BioSt-NachV. Als Einsparung in Abzug gebracht werde kann die Differenz an Emissionen, die im Verhältnis zu Strom aus Brennstoffherstellungssystemen mit KWK, die als Brennstoff andere Nebenerzeugnisse als Ernterückstände einsetzen, nicht entstehen. Die Größe der KWK-Anlage muss der Mindestgröße entsprechen, die erforderlich ist, um die für die Herstellung des flüssigen Brennstoffs benötigte Wärme zu liefern. Wird die Größe nicht erreicht, kann eine Einsparung nicht in Abzug gebracht werden.

Reststoffe, Abfälle, Nebenprodukte

Gibt es eine generelle Definition für Reststoff, Abfall, Nebenprodukt oder –erzeugnis? Was ist der Unterschied zwischen Reststoff und Abfall? Gibt es einen Unterschied zwischen Nebenprodukt und Nebenerzeugnis?
Eine Legaldefinition dieser Begriffe i.S.d. Nachhaltigkeitsverordnungen gibt es derzeit nicht.
Werden Reststoffen und Abfällen Emissionen zugeordnet?
Nach Anlage 1 Nr. 18 BioSt-NachV werden die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Abfällen, Ernterückständen wie Stroh, Bagasse, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen sowie Produktionsrückständen einschließlich Rohglycerin (nicht raffiniertes Glycerin) bis zur Sammlung dieser Materialien mit null festgesetzt.
Erfolgt eine Allokation auf Abfälle?
Nein
Was ist ein Nebenerzeugnis?
Ein Nebenerzeugnis ist eines von mehreren Erzeugnissen, die aus dem gleichen Produktionsprozess hervorgehen und für das eine Allokation erfolgt.
Welche Produkte gelten als Reststoffe/Abfälle?
Eine abschließende Liste gibt es nicht.
Ist das in einer Stärkefabrik bei der Stärkeerzeugung anfallende Prozesswasser, welches nicht mehr für die Stärkeproduktion benutzt werden kann, ein Reststoff?
Ja, es handelt sich um einen Reststoff, der mit dem Emissionswert null bewertet wird.
Muss die Stärkefabrik Mitglied in einem Zertifizierungssystem sein?
Die Stärkefabrik muss Mitglied in einem Zertifizierungssystem sein, wenn aus dem Prozesswasser nachhaltige Biomasse z.B. Ethanol herstellen will, da sie in diesem Fall die Vorgaben eines anerkannten Zertifizierungssystems einhalten muss und die Einhaltung der Vorgaben (z.B. Führung eines Massenbilanzsystems) zu überprüfen ist.
Wann darf eine Allokation von Emissionen auf Glycerin erfolgen?
Eine Allokation darf erst bei Aufbereitung (Raffination) erfolgen.