Vertragliche Regelungen zur Nutzung des ISCC Systems durch eine Zertifizierungsstelle

Kooperationsvertrag

Zertifizierungsstellen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder einer anderen zuständigen Stelle oder nationalen Akkreditierungsstelle annerkannt wurden, können mit ISCC kooperieren.
Die Anforderungen der BLE zur Zulassung finden Sie hier

Über Ihr Interesse an einer Kooperation mit ISCC würden wir uns sehr freuen.
Bitte kontaktieren Sie uns über info(at)iscc-system.org
Sie bekommen von uns dann den ISCC Kooperationsvertrag und die rechtsverbindliche Erklärung zugesendet.

Allgemeine Zertifizierungsbedingungen

Die Allgemeinen Zertifizierungsbedingungen ergänzen den Kooperationsvertrag, der zwischen ISCC und der kooperierenden Zertifizierungsstelle geschlosen wird.

Allg_Zertifzierungsbed__110815.pdf (95KB)

ISCC Gebühren- und Beitragsstruktur

Download

ISCC_Gebuehren_Beitraege_110815.pdf (78KB)

Logonutzungsrichtlinien

Das ISCC Zertifizierungssystem dient weltweit der Sicherstellung der Nachhaltigkeit durch Zertifizierung und Kennzeichnung bei Erzeugung, Weitergabe und -verarbeitung von nachhaltiger Biomasse. Produkte mit ISCC Deklaration und / oder Kennzeichnung geben Gewissheit, dass die verwendeten Produkte aus nachhaltiger Produktion von Biomasse stammen.

ISCC208Logonutzungsrichtlinien_de.pdf (38KB)